Holdingspaltung

Unternehmensverkäufen und Nachfolgereglungen gehen meist Umstrukturierungen voraus.

Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat die Holdingspaltung vereinfacht und schafft damit neue Möglichkeiten für den steuerfreien Unternehmensverkauf. Nachfolgend zeigen wir Ihnen exemplarisch und illustrativ ein Beispiel einer möglichen steuerneutralen Holdingspaltung. In jedem Fall empfehlen wir Ihnen, den konkreten Sachverhalt und die dazugehörigen Steuerfolgen vorab mit den zuständigen Steuerbehörden verbindlich in einem Steuerruling festzuhalten. Gerne stehen Ihnen unsere Experten in Ihrem konkreten Fall zur Verfügung.

Ausgangslage

X will die Betriebe der Tochtergesellschaften A und B weiterbetreiben, beabsichtigt jedoch
den Verkauf der C AG. Diese operative Gesellschaft hat einen Wert von TCHF 10’000. Für die steuerneutrale Spaltung einer Holding müssen die daraus resultierenden Holdinggesellschaften das Betriebserfordernis entweder auf der Stufe der Holdinggesellschaft (sogenannter «Holdingbetrieb») oder auf der Stufe der aktiven Gesellschaft, an welcher die Holdinggesellschaft beteiligt ist (sogenannter «operativer Betrieb»), erfüllen.

Spaltung

Die steuerneutrale Spaltung der X Holding AG ist möglich, weil beide daraus resultierenden Holdinggesellschaften das Betriebserfordernis erfüllen, die X H1AG nämlich als Holdingbetrieb und die X H2 AG durch das Halten einer operativen Beteiligung mit einer Mindestquote von 50 %.

Verkauf

Die Aktien an der X H2 AG können ohne die Beachtung einer Sperrfrist steuerfrei verkauft werden.

Sprechen Sie mit uns.
Wir zeigen die Möglichkeiten für Ihre Ausgangslage auf.

Kontakt
Willy Ackermann willy.ackermann@artaris.ch