Einkommenssteuer
Halten von Zahlungs-Token im Privatvermögen
Das blosse Halten von Zahlungs-Token generiert keine Einkünfte und Erträge, die der Einkommenssteuer unterliegen, ausser beim so genannten Staking.
Lohn in Form von Zahlungs-Token
Wird der Lohn oder Gehaltsnebenleistungen einer Arbeitnehmerin bzw. eines Arbeitnehmers in Form von Zahlungs-Tokens ausgerichtet, so handelt es sich um steuerbares Erwerbseinkommen, welches am Ende der Steuerperiode zu deklarieren ist und, darüber hinaus, sozialversicherungsabgabepflichtig ist.
Handel mit Zahlungs-Token
Die steuerrechtliche Abgrenzung zwischen einer «schlichten privaten Vermögensverwaltung»
und dem gewerbsmässigen Handel von Kryptowährungen ist entscheidend. Kann eine
«Gewerbsmässigkeit» (siehe nächster Abschnitt) ausgeschlossen werden, handelt es sich bei
einem allfälligen Gewinn aus dem Verkauf von Zahlungs-Token um einen steuerfreien Kapitalgewinn. Allfällige Verluste aus einem Verkauf sind diesfalls steuerlich nicht absetzbar.
Achtung bei aktiver Handelstätigkeit
Handelt es sich bei Transaktionen mit Token um gewerbsmässigen Handel, so sind die Gewinne im Grundsatz steuerbar und die Verluste, die verbucht worden sind, steuerlich abzugsfähig. Um eine Gewerbsmässigkeit festzustellen, werden die Kriterien des ESTV-Kreisschreiben Nr. 36 vom 27. Juli 2012 den gewerbsmässigen Wertschriftenhandel sinngemäss herangezogen. Eine Gewerbsmässigkeit ist ausgeschlossen, wenn die nachfolgenden Kriterien kumulativ allesamt erfüllt sind:
• Haltedauer über 6 Monate
• Transaktionsvolumen unter dem 5-fachen Wertschriften- und Guthabenbestands zu Beginn der Steuerperiode
• Kapitalgewinne betragen weniger als 50% des Reineinkommens
• Anlagen sind nicht fremdfinanziert oder Vermögenserträge sind grösser als die anteiligen Schuldzinsen
• Kauf und Verkauf von Derivaten beschränkt sich auf die Absicherung von eigenen Wertschriftenpositionen
Seit dem Erlass des ESTV-Kreisschreiben Nr. 36 sind mehr als zehn Jahre vergangen. In dieser
Zeit hat sich der Finanz- und Kryptomarkt erheblich verändert. Diese Entwicklungen führen
zu Unsicherheiten und bieten einen gewissen Gestaltungsspielraum in den Kantonen.