Bei Umsetzung der Individualbesteuerung soll gemäss Vorschlag des Bundesrates jede Person ihre Steuerfaktoren in ihrer Steuererklärung deklarieren. Diese Tatsache hat insbesondere in den Kantonen, welche die Hauptlast der administrativen Tätigkeiten im Bereich der direkten Steuern wahrnehmen, aufhorchen lassen: Bei zwei getrennten Steuererklärungen bei Ehepaaren ist gesamtschweizerisch damit zu rechnen, dass die Zahl der zu verarbeitenden Steuererklärungen
um ca. 1,7 Millionen steigt. Dies entspricht einer Erhöhung um rund ein Drittel.
Es bleibt abzuwarten, ob die Vorlage im Parlament noch «feinjustiert» wird. Es scheint aber möglich, dass das fiskalpolitische Ziel der Individualbesteuerung – und damit die endgültige Abschaffung der sog. «Heiratsstrafe» – in greifbare Nähe gerückt ist. Gerne verfolgen wir für Sie weiterhin die gesetzgeberischen Entwicklungen und informieren Sie zu gegebener Zeit
- Christoph Knupp und Sebastian Götz